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Auto-Urlaub in Italien

Verkehrsregeln in Italien

Stand 23.07.19 - 17:16 Uhr

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Im Urlaub gehts für viele Münchner wieder nach Italien. Diese Verkehrsregeln gilt es zu beachten.

Verkehrsregeln in Italien

In Italien gelten andere Verkehrsregeln – darauf musst du im Urlaub achten

Kraftstoffpreise (Angegebene Preise sind Mittelwerte)

Diesel: 1,45 €
Diesel, Gasolio
Bleifrei Super (95 Oktan): 1,51 €
Benzina senza piombo, benzina verde
Bleifrei Super Plus (98 Oktan): 1,55 €
Benzina senza piombo 98, benzina verde plus

An Bord eines PKW darf im Reservekanister bis zu 10 l Kraftstoff mitgeführt werden. Es ist nur einer und nur ein nach "UN homologierter" (als sicher geprüfter und gekennzeichneter) Reservekanister erlaubt. Motorräder dürfen in Italien keinen Reservekanister mitführen.

Autobahntankstellen sind durchgehend geöffnet. Die meisten anderen Tankstellen öffnen von 7.00 bis 12.30 Uhr und 15.30 bis 19.30 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten kann an SB-Automaten getankt werden. Bank- und Kreditkarten werden von Tankautomaten teilweise abgewiesen, Geldscheine werden angenommen.

LPG und CNG werden angeboten. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt.

www.mylpg.eu

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Tempolimits

Pkw Gespann Motorrad Wohnmobil leicht5 Wohnmobil schwer innerorts 50 50 50 50 50 außerorts 90 70 90 90 80 Schnellstraßen 1103 70 1103 1103 80 Autobahnen2 1304 80 1304 1304 100

1 gleiches Schild wie für Autobahnen, jedoch blau

2 Autobahnschild (grün)

3 bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h

4 bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h

5 bis 3,5 t zGG

6 über 3,5 t und unter 7,5 t zGG

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5.
Für Fahrer mit weniger als drei Jahre Fahrpraxis sowie für Fahrer unter 21 Jahren beträgt die Promillegrenze 0,0.

Vorfahrtsregelungen

Auf Bergstraßen haben bergwärts fahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, es sei denn, es steht eine nahe Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Linienbusse haben immer Vorfahrt.

Vorfahrtsregelungen am Kreisverkehr

Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr, daß die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.

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Halten und Parken

Die Parkplätze in den großen Städten sind mit Markierungen in verschiedenen Farben gekennzeichnet.

Blau markierten Zonen (strisce blu) weisen im Regelfall (ggf. auf bestimmte Zeiten beschränkte) gebührenpflichtige oder parkscheibenpflichtige Parkplätze aus.
Gelbe Markierungen (strisce gialle) indizieren für bestimmte Kraftfahrer reservierte Parkplätze (z.B. Anlieger, Schwerbehinderte etc.). Wer hier parken will, benötigt im Regelfall eine besondere Genehmigung.
Auf Parkplätzen mit weißer Markierung (strisce bianche) darf grundsätzlich gratis geparkt werden. Allerdings ist auf eine eventuelle zusätzlich vorhandene Beschilderung zu achten, die eine Parkscheibenpflicht oder sonstige Einschränkungen vorsieht.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Lichtpflicht

Tagsüber müssen auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften entweder das Abblendlicht oder Tagfahrleuchten eingeschaltet sein. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Wenden, Rückwärtssetzen und Spurwechsel im Mautstellenbereich sowie auf Autobahnauf- und -abfahrten ist verboten.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen und Beschlagnahme des Gerätes.
Dashcams sind erlaubt (muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
Im PKW herrscht Rauchverbot, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind. Bei Zuwiderhandlung werden hohe Geldbußen fällig.

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Telefonieren

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss neben einer Geldstrafe auch mit einem Fahrverbot an Ort und Stelle rechnen. Betroffen sind davon auch ausländische Autofahrer.

Kindersitze

Kinder müssen nach den geltenden Rechtsvorschriften des Heimatlandes gesichert werden.

Warnwestenpflicht

Alle Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Kennzeichnung von überstehender Ladung

Alle Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausragen, sind mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten, reflektierenden und typengenehmigten Warntafel zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet. Die Tafeln sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.

Winterausrüstung

In Italien gilt auf vielen Straßen die Pflicht, Winterreifen (M+S Kennzeichnung) zu benutzen. Es existieren aber keine einheitlichen Regelungen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach der Wetterlage angeordnet wird, obliegt den lokalen Verordnungsgebern. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.
In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. Auf den übrigen Straßen der Provinz Bozen besteht lediglich eine situative (witterungsabhängige) Winterreifenpflicht. Für Krafträder gilt bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot.
Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterreifenpflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).

Winterreifen in den Sommermonaten

Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge.

Schneeketten

Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h.

Besondere Regelungen für Motorräder und andere Krafträder

Der Fahrer eines Motorrades oder Kleinkraftrades und sein Beifahrer müssen einen Schutzhelm nach der Norm ECE R 22 tragen (Zeichen im Helm: E innerhalb eines Kreises und Prüfnummer, z.B. 3). Bei Zuwiderhandlung droht die Sicherstellung des Fahrzeugs bis zu einem Monat. Motorräder bis 149 ccm und Motorräder mit Beiwagen bis 249 ccm sind auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten.

Bußgelder – Besonderheiten

Die Strafen für Verkehrsdelikte, auch für die Nicht-Beachtung polizeilicher Weisungen, sind erheblich höher als in Deutschland. In Italien sind rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vollstreckbar. Zu einer Vollstreckung kann es dort z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen.

Bei den meisten in Italien begangenen Verkehrsdelikten wird bei sofortiger Zahlung innerhalb von fünf Tagen eine nochmalige Reduzierung der zunächst verhängten Mindestbuße von 30% angeboten.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Bei Personenschäden auf jeden Fall die Polizei rufen. Liegen nur Sachschäden vor, ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Abschleppen

Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.

Besondere Verkehrszeichen

Zone a Traffico Limitato- ZTL Verkehrsbeschränkte Zone im Zentrum vieler Ortschaften und Städte mit Fahrverboten während der auf dem Schild angegebenen Zeiten Zona di silenzio Hupverbot Deviazione Umleitung Tenere la destra Rechts fahren Tutte le direzioni Alle Richtungen Rallentare Langsam fahren Senso unico Einbahnstraße Sbarrato Gesperrt INIZIO Zona tutelata Beginn der Parkverbotszone

Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Verkehrsbeschränkte Zonen ZTL

Flagge "Italien" Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.
Zahlungsmittel und Geld
€ (Euro)

Bargeld

Mit Ihrer Kredit- oder Bankkarte (Maestro oder V PAY) und Geheimnummer (PIN) können Sie an den meisten Geldautomaten Bargeld abheben.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 8.30-13.30 und 15-16 Uhr.

Bargeldlos bezahlen

Die Bankkarte (Maestro oder V PAY) wird als Zahlungsmittel vielfach akzeptiert. Auch die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch. Mit den ADAC Kreditkarten genießen Sie Vorteile wie den weltweit gültigen Rabatt auf alle Zahlungen an Tankstellen.

Besondere Hinweise

Barzahlungen von mehr als 1.000 Euro sind aufgrund einer Direktive zur Nachvollziehbarkeit von Finanzierungen seit Anfang 2012 verboten.

Telefon

Ins Land telefonieren

Von Deutschland nach Italien:
0039 + Ortsvorwahl mit Null + Teilnehmernummer

Zu Hause anrufen

Von Italien nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Im Land telefonieren

Die meisten Telefonzellen funktionieren mit Telefonkarten (carta telefonica), die an Tankstellen, in Bars, Zeitungskiosken und bei der Telecom Italia erhältlich sind. Es gibt fast keine Telefonzellen mehr, die mit Münzen betrieben werden.
Die italienischen Ortsvorwahlen (beginnend mit der "0") sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher muss die Ortsvorwahl immer mitgewählt werden.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom. Teilweise sind noch dreipolige Steckdosen in Verwendung (Adapter erforderlich).

Quelle: ADAC

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